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Automatischer Informationsaustausch - Informationsaustauschgesetz, Finanzamt, Steuersünder Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Automatischer Informationsaustausch

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Erste Melderunde

Der vor wenigen Jahren beschlossene Informationsaustausch über Finanzkonten nach den sogenannten OECD-Standards erfolgte erstmals zum 30.9.2017. An das deutsche Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden erstmalig alle nach dem 30.9.2016 eröffneten Neukonten sowie Bestandskonten mit einem Wert von 1 Mio. US-Dollar und mehr. 46 Staaten machten bei dieser „ersten Melderunde“ mit.

Daten liegen auf Halde

Doch zittern mussten Steuersünder bislang noch nicht, denn zu einer Auswertung der Daten durch die Wohnsitzfinanzämter kam es bis dato nicht. Auf eine Anfrage der Grünen Abgeordneten Lisa Paus, welcher Anteil dieser Daten vom Bundeszentralamt an die jeweilig zuständigen Landesfinanzbehörden zur Weiterverwertung weitergeleitet wurde, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister, dass es bisher noch zu keiner Auswertung gekommen ist. Auf eine weitere Anfrage der genannten Abgeordneten antwortete der Parlamentarische Staatssekretär: „Eine Weiterleitung der Daten an die zuständigen Landesfinanzbehörden kann erst erfolgen, wenn die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Versendung und Annahme der Daten geschaffen wurden.“ Dies dürfte wohl erst ab 2019 der Fall sein (BT Drucks 19/695 Rz. 53,54).

Nächste Melderunde

Die zweite Melderunde erfolgt am 30.9.2018. Gemeldet werden hier alle sonstigen Konten, also auch die „Low-Value Accounts” und “Entity Accounts“. Österreich und die Schweiz melden erstmalig die „High-Value Accounts”, also jene Konten und Depots im Wert von 1 Mio. US-Dollar und darüber.

Stand: 25. April 2018

Bild: peshkova - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Schürmann, Schürmann & Schürmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

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