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Investitions-Booster der neuen Bundesregierung - Abschreibung, Investition, Ärzte Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Investitions-Booster der neuen Bundesregierung

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Investitions-Booster

Die neue Bundesregierung hat vor kurzem ihren 146-seitigen Koalitionsvertrag vorgestellt. Unter dem Punkt 2. „Wirkungsvolle Entlastungen, stabile Finanzen, leistungsfähiger Staat“ stellt die neue Regierung „einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027“ in Aussicht.

Degressive Abschreibung

Ärztinnen und Ärzte können ihr Praxisinventar abschreiben, indem sie einmal die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilen (sogenannte lineare Abschreibung) oder einen bestimmten Prozentsatz vom jeweiligen Anschaffungs- bzw. Restwert abschreiben (degressive Abschreibung). Dieser Prozentsatz soll nach den Plänen der neuen Regierung 30 % betragen.

Welche Methode ist die günstigere?

Die degressive Abschreibung führt im Investitionszeitpunkt zu höheren Abschreibungen und damit niedrigeren Einkommensteuern. Doch nach dem ersten Jahr nimmt die degressive Abschreibung ab, weil der Abschreibesatz von einem sich stetig mindernden Restwert errechnet wird. Das gesamte Abschreibungsvolumen (in der Höhe der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten) bleibt bei der degressiven Abschreibung gegenüber der linearen Abschreibung stets gleich.

Stand: 08. Juli 2025

Bild: Yaroslav - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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