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Ärzte - News zum Thema Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Ärzte: News zum Thema

Welche Unterlagen Ärztinnen und Ärzte zum 31.12.2023 vernichten können

- Steuernews für Ärzte

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2023 enden

Kapitalertragsteuererstattung durch optimale Verlustverrechnung

- Steuernews für Ärzte

Warum Ärzte den 15. Dezember beachten sollten

Sozialversicherungspflicht der Klinik-Honorarärzte

- Steuernews für Ärzte

Aktuelles Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen

Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte bei ambulanter Krankenhausbehandlung

- Steuernews für Ärzte

BGH entscheidet über Anwendbarkeit der GOÄ bei ambulanter Krankenhausbehandlung

Beitragspflicht der Leistungen aus einer Versorgungskammer

- Steuernews für Ärzte

Warum Versorgungsleistungen aus einer Ärzteversorgung sozialversicherungspflichtig sind

Nachträgliche Gewinnberichtigung

- Steuernews für Ärzte

Wie Ärztinnen und Ärzte vergessene Betriebsausgaben nachholen können

Gebührenabrechnung für unvorhersehbare Inanspruchnahme

- Steuernews für Ärzte

Wann Ärzte eine Extragebühr für „unvorhergesehene Inanspruchnahme“ geltend machen können

Elektronische Patientenakte

- Steuernews für Ärzte

In die elektronische Patientenakte sollen u. a. Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder eingefügt werden.

Einnahmen-Analyse

- Steuernews für Ärzte

PKV-Studie offenbart Mehrumsätze von Ärztinnen und Ärzten mit Privatversicherten

Welche Unterlagen Ärzte zum 31.12.2024 vernichten können

- Steuernews für Ärzte

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2024 enden

Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit steuerfreien Lohnzuschlägen

- Steuernews für Ärzte

Fehlende Anfangs- und Schlusszeitaufzeichnungen nicht maßgeblich für die steuerfreie Beurteilung von Nachtarbeitszuschlägen

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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