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Vorsteuerabzug – alles zum Thema. Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Vorsteuerabzug: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Der Vorsteuerabzug ist einer der zentralen Begriffe des Umsatzsteuerrechts.

Aber was bedeutet er und wer ist überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt?

Der Vorsteuerabzug bezeichnet das Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen. Das bedeutet: Ein Unternehmer kauft Waren von einem anderen Unternehmer ein und muss dafür eine Umsatzsteuer zahlen, aus seiner Sicht ist das die Vorsteuer. Der Unternehmer muss die Vorsteuer also zunächst selbst zahlen, erhält diese aber mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnet oder vom Finanzamt rückerstattet. Getragen wird diese also letztendlich vom Endverbraucher. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, wie z. B. Kleinunternehmer: Sie können auf die Erhebung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) verzichten, sind damit aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Stand: 30.09.2021

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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