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Krankenhaus - News zum Thema Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Krankenhaus: News zum Thema

Lohnzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

- Steuernews für Ärzte

Steuerfalle bei steuerfreien Zuschlägen

Leistungen einer Hygienefachkraft

- Steuernews für Ärzte

Finanzgericht bestätigt Umsatzsteuerfreiheit

Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes

- Steuernews für Ärzte

Die Bundesregierung will im Rahmen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ umfassende Investitionsprogramme für Krankenhäuser starten.

Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen einer Privatklinik

- Steuernews für Ärzte

Unionsrechtliche Steuerbefreiung vorrangig

Steuerliche Behandlung der Erträge aus Chefarztambulanzen

- Steuernews für Ärzte

BFH entscheidet über Steuerpflicht

Umsatzsteuerfreie Leistungen bestimmter im Kranken- und Pflegebereich tätiger Einrichtungen

- Steuernews für Ärzte

Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14b Umsatzsteuergesetz

Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung

- Steuernews für Ärzte

Ein Krankenhaus rechnete für einen gefäßchirurgischen Eingriff in stationärer Behandlung eine Vergütung in Höhe von rund € 9.300,00 ab.

IHK-Beiträge der Krankenhäuser

- Steuernews für Ärzte

Keine Ermäßigung für Krankenhäuser

Externe Qualitätssicherung Krankenhaus

- Steuernews für Ärzte

Landesärztekammer übt keine unternehmerische Tätigkeit aus

Medikamente bei Heimselbstbehandlung

- Steuernews für Ärzte

Die Abgabe von Medikamenten durch einen Krankenhausträger ist im Regelfall dem „Zweckbetrieb Krankenhaus“ zuzuordnen und unterliegt damit nicht der Körperschaftsteuerpflicht.

Steuerbefreiung für Medikamentenabgabe

- Steuernews für Ärzte

Krankenhausbetriebe erfüllen im Regelfall die Voraussetzungen für die Körperschaftsteuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft.

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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