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Freibetrag: Alles Wissenswerte auf einen Blick. Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Das Wichtigste zum Freibetrag

Wie kann ein Freibetrag beantragt werden?

Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lässt sich in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurückholen. Dies gilt besonders für alle dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitnehmer. Steuerpflichtige erhalten gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück, wenn sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Damit Werbungskosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Eintragung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren stellen.

Stand: 30.09.2021

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Die Zehnjahresfrist ist nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs rückwärts zu berechnen und der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.

Freibeträge im Lohnsteuerverfahren noch bis 30. November beantragen

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Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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