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Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen?

Das zu versteuernde Einkommen ist Anknüpfungspunkt für die Ermittlung der Einkommensteuer. Das Einkommen errechnet sich aus allen Einkünften aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten daraus und nach Abzug der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und bestimmter Entlastungsbeträge.

Den drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und  Gewerbebetrieb) – auch Gewinneinkünfte genannt - stehen die Überschusseinkünfte gegenüber. Diese sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, und sonstige Einkünfte. Bei den betrieblichen Einkünften wird der Gewinn, bei den Überschusseinkünften wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten besteuert.

Als Einkünfte steuerfrei sind laut Gesetz z. B. bestimmte Transferzahlungen (z. B. Arbeitslosengeld), bestimmte Bezüge von Arbeitnehmern (z. B. Essens-Marken) und bestimmte Bezüge für Auslandstätigkeiten.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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