Seitenbereiche
Wegzug in die Schweiz - Wegzugsbesteuerung, Außensteuergesetz, Schweiz Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Wegzug in die Schweiz

/steuernews_mandanten/
Illustration

Sofortige Wegzugsbesteuerung

Das deutsche Außensteuerrecht (§ 6 Außensteuergesetz (AStG)) sieht bei Wohnsitzwechsel ins Ausland eine fiktive Besteuerung der Wertzuwächse aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Unter solche Beteiligungen fallen unmittelbare und mittelbare Beteiligungen von mindestens 1 %. Wegzüglern aus EU/EWR-Ländern wird die geschuldete Steuer auf die fiktiven Wertzuwächse längstens bis zur Realisierung der Gewinne zinslos gestundet. Voraussetzung ist, dass der Zuzugstaat ein EU/EWR-Staat ist und der Betreffende dort einer der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt.

Wegzug in die Schweiz

Da die Schweiz nicht der Europäischen Union angehört, wurde eine Steuerstundung von den Finanzämtern bislang versagt. Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg sieht darin einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Das Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die sofortige Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des Wegzugs in die Schweiz mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.2017, 2 K 2413/15, Vorlage EuGH mit Az. C-581/17).

Diskriminierungsverbot

Nach Auffassung der Finanzrichter kann sich ein deutscher Steuerpflichtiger bei einem Wegzug in die Schweiz auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz über die Freizügigkeit (FZA) berufen. Dieses Abkommen enthält ein Diskriminierungsverbot. Die Finanzrichter sahen in der Tatsache, dass die Wegzugsbesteuerung im Fall einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz ohne Stundung auf nicht realisierte Gewinne im Zeitpunkt des Wegzugs anzuwenden ist, eine zumindest abschreckende Wirkung. Letztere würde der Niederlassungsfreiheit entgegenstehen.

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: Mediaparts - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Schürmann, Schürmann & Schürmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.